Rechtsanwaltskanzlei Steffen Uzt
Rechtsanwaltskanzlei für Baurecht, Grundstücks- / Vertragsrecht, Familien- und Strafrecht in Bernau b. Berlin
Nicht immer muss eine rechtliche Auseinandersetzung vor Gericht geklärt werden. Oft ist es besser, preiswerter und nervenschonender, vor der gerichtlichen Auseinandersetzung eine Lösung zu finden. Aber auch wenn die Angelegenheit schon beim Gericht anhängig ist, ist ein zeitnahes Handeln notwendig.
In allen Fällen bin ich für Sie da.
Ihr Vorteil: fast 30-jährige Berufserfahrung und die Möglichkeit, zeitnah einen Erstkontakt vor Ort zu vereinbaren
Sie finden meine Kanzlei in der Berliner Straße 52 c in Bernau b. Berlin (über "Janny's Eis"). Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem gegenüberliegenden Parkplatz, bzw. im Umfeld.
In der Zeit von
Montag - Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
ist das Büro für Sie geöffnet. Besprechungstermine können in dieser Zeit, oder nach Vereinbarung, auch außerhalb der Zeiten vereinbart werden.
Unter den Telefonnummern
03338 / 75 77 33 und 03338 / 75 77 34
können Sie uns erreichen und einen Besprechungstermin vereinbaren.
Bitte nutzen Sie zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten auch die Möglichkeit der Vereinbarung von Telefonterminen.
Rechtsanwalt Steffen Uzt - Berliner Straße 52 c - 16321 Bernau bei Berlin
Tel: 03338 / 75 77 33 - 03338 / 75 77 34 - Fax: 03338 / 75 77 35
Rechtsanwalt-Bernau.com Mail: kanzlei.uzt@outlook.de
© 2023. RA Steffen Uzt. Alle Rechte vorbehalten.
Seit fast 30 Jahren ist die Kanzlei auf folgenden Gebieten tätig:
- Prüfung von Angeboten und Leistungsverzeichnissen
- Durchsetzung von Mangelbeseitigungsansprüchen
- Architektenhaftung
- Beratungsversagen in der Bauvorbereitung oder Bemusterung
- Geltendmachung von Mangelbeseitigungsvorschusskosten
- Prüfung / Durchsetzung von Forderungen nach Abnahme und Schlussrechnungen
- Gewährleistungsansprüche nach VOB oder BGB
- Beratung und Vertretung bei Problemen rund um das Grundstückseigentum
- Aufsetzen und Prüfen von Grundstückskaufverträgen
- Sichern und Durchsetzen von Kaufpreisforderungen
- Geh-, Fahr-, und Leitungsrechte
- Nachbarrecht, Grenzprobleme
- Grunddienstbarkeiten, Hypotheken und Reallasten
- Mängel am Kaufgegenstand
- Verteidigung in Strafverfahren, nutzen Sie rechtzeitig die anwaltliche Beratung in gegen Sie gerichteten strafrechtlichen Verfahren, da "ungeschickte" Aussagen in Ermittlungsverfahren später kaum noch zu revidieren sind.
- Bereits bei der ersten polizeilichen Vernehmung als Beschuldigter, insbesondere aber spätestens bei der Haftbefehlsverkündung sollte Sie von Ihrem Recht auf anwaltlichen Beistand Gebrauch machen. Nutzen Sie dieses Recht unbedingt.
- Wichtig ist, in einem laufenden Ermittlungsverfahren möglichst früh die Strafakte zu kennen und entsprechend darauf zu reagieren. Akteneinsicht erhalten Sie nur über eine anwaltliche Vertretung.
Bußgeldsachen
Sogenannte "kleinere" Delikte, welche im Bußgeldverfahren geahndet werden, können schnell zu Bußgeldern von mehreren tausend Euro führen, weshalb es auch hier wichtig ist, rechtzeitig zu wissen, was einem vorgeworfen wird und wie haltbar dieser Vorwurf ist.
Verkehrsdelikte
Vom sogenannten "Rotlichtverstoß", d.h. das Überfahren einer roten Ampel, bis zu Parkverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder zu dichtem Auffahren etc. berate und vertrete ich Sie gerne und kompetent. Gleiches gilt bei Verkehrsunfällen.
Einspruch gegen Strafbefehle
Strafbefehle sind die "einfache" schriftliche Aburteilung von Delikten im unteren Bereich des Strafgesetzes. Gegen den Strafbefehl haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Dies ist oftmals lohnend, insbesondere hinsichtlich der festgesetzten Tagessatzhöhe.
Berufungs- und Revisionsverfahren
Gegen Strafurteile haben Sie die verschiedene Möglichkeiten der Einlegung von Rechtsmitteln, welche häufig zu einer Abänderung des erstinstanzlichen Urteils führen.
Adhäsionsverfahren
Im Adhäsionsverfahren werden die zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer, wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz mit dem Strafverfahren verbunden.
Nebenklage
Sind Sie durch die im Strafverfahren behandelte Tat geschädigt, haben Sie als Geschädigter unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, als Nebenkläger in das Verfahren mit "einzugreifen".
- Beratung zur Durchführung des Trennungsjahres
(wenn es nicht mehr so läuft, eröffnet sich zwischen den Ehegatten ein komplexes Feld von Problemen, welche einer Lösung zugeführt werden müssen. In der Regel sollten die Probleme so zeitnah wie
möglich erörtert und geregelt werden, im Idealfall über eine Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarung)
- Vorbereitung und Einreichung des Ehescheidungsantrages
- Vertretung im Ehescheidungsverfahren (von der Einreichung des Antrages bis zur Rechtskraft der Ehescheidung)
- darin eingeschlossen, die sogenannten Verbundsachen, gem. § 137 FamFG;
. Versorgungsausgleichsverfahren (d.h. der Ausgleich der durch die Ehegatten in de Ehe erworbenen Rentenanwartschaften)
. mit der Ehe, respektive Trennung, verbundene Unterhaltsfragen
. Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Beratung kleinerer und mittlerer Unternehmen
- Gründung von Unternehmen,
- Forderungsdurchsetzung, Vertretung in Zivilverfahren vor allem im privaten Baurecht,
- Werklohnforderungen, Mängelbeseitigung