Familienrecht
- Beratung zur Durchführung des Trennungsjahres
(wenn es nicht mehr so läuft, eröffnet sich zwischen den Ehegatten ein komplexes Feld
von Problemen, welche einer Lösung zugeführt werden müssen. In der Regel sollten
die Probleme so zeitnah wie möglich erörtert und geregelt werden, im Idealfall über
eine Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarung)
- Vorbereitung und Einreichung des Ehescheidungsantrages
- Vertretung im Ehescheidungsverfahren (Einreichung des Antrages bis
zur Rechtskraft der Ehescheidung)
- darin eingeschlossen, die sogenannten Verbundsachen, gem. § 137 FamFG;
- Versorgungsausgleichsverfahren (d.h. der Ausgleich der Rentenanwartschaften)
- mit der Ehe, respetktive Trennung, verbundene Unterhaltsfragen
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Kindschaftssachen
- Sorgerecht (gemeinsames oder alleiniges)
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Umgangsrecht
- Vaterschaftsanfechtung
Unterhaltsverfahren
d.h. Berechnung und Geltendmachung von;
- Kindesunterhalt
- Trennungsunterhalt
- Ehegattenunterhalt